Juristische Kompetenz & Spezialkenntnisse
Im Rahmen unserer Verwaltertätigkeit verfügen wir über umfassende Fachkenntnisse im Wohnungseigentums- und Mietrecht. Wir beraten Eigentümergemeinschaften und Eigentümer zu den verwaltungsrelevanten rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und begleiten diese bei der sachgerechten Umsetzung gesetzlicher und beschlossener Maßnahmen.
Bei Zahlungsrückständen von Wohnungseigentümern oder Mietern veranlassen und begleiten wir das außergerichtliche Forderungsmanagement sowie – in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten – die gerichtliche Durchsetzung offener Forderungen. Darüber hinaus koordinieren wir Maßnahmen zur Forderungssicherung und Zwangsvollstreckung und vertreten dabei konsequent die Interessen der von uns betreuten Eigentümergemeinschaften.
Auch in Verfahren der Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung und Insolvenz verfügen wir über langjährige praktische Erfahrung. Wir begleiten Eigentümergemeinschaften während des gesamten Verfahrens, koordinieren die erforderlichen Maßnahmen mit Gerichten, Insolvenzverwaltern und Rechtsanwälten und setzen uns für die Wahrung der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Gemeinschaft ein.