Eigentümerversammlung
Die ordentliche Eigentümerversammlung findet grundsätzlich nach Abschluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres und nach Fertigstellung der Jahresabrechnung sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen statt. Unser Ziel ist die Durchführung der Versammlung im ersten Halbjahr des Folgejahres, sofern keine besonderen Umstände entgegenstehen.
Die Vorbereitung der Eigentümerversammlung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat. Hierzu gehören insbesondere die Festlegung der Tagesordnung, die Terminabstimmung sowie die Auswahl eines geeigneten Versammlungsortes.
Die Eigentümerversammlungen werden nach Möglichkeit in räumlicher Nähe zur Wohnanlage durchgeführt, um eine gute Erreichbarkeit für die Wohnungseigentümer sicherzustellen.
Jede Eigentümerversammlung wird von dem für die Eigentümergemeinschaft zuständigen Objektverwalter persönlich vorbereitet, geleitet und protokollarisch begleitet. Dadurch gewährleisten wir eine kontinuierliche Betreuung sowie eine sachkundige und rechtssichere Durchführung der Beschlussfassungen.