JURISTISCHE BERATUNG & SPEZIALKENNTNISSE

In unserer Verwaltungspauschale ist juristische Erstberatung nach § 5 Ziff. 3 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) enthalten zu allen Fragen des Wohnungseigentums- und Mietrechts, ebenso bei Insolvenz oder Zwangsverwaltung.

Zahlt z. B. ein Wohnungseigentümer sein Wohngeld nicht, so ist es in der Regel noch einfach, die Forderung durch einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid zu titulieren, schwieriger ist es aber, die titulierte Forderung zu sichern und zu realisieren. Wir wissen, wie man das rechtlich zulässig macht.

Auch in der Zwangsverwaltung und der Insolvenzverwaltung, insbesondere von Bauträger-Wohnungen, haben wir jahrelange Erfahrungen und wahren die Interessen der von uns verwalteten Eigentümergemeinschaften.