JURISTISCHE BERATUNG & SPEZIALKENNTNISSE
In unserer Verwaltungspauschale ist juristische Erstberatung nach § 5 Ziff. 3 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) enthalten zu allen Fragen des Wohnungseigentums- und Mietrechts, ebenso bei Insolvenz oder Zwangsverwaltung.
Zahlt z. B. ein Wohnungseigentümer sein Wohngeld nicht, so ist es in der Regel noch einfach, die Forderung durch einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid zu titulieren, schwieriger ist es aber, die titulierte Forderung zu sichern und zu realisieren. Wir wissen, wie man das rechtlich zulässig macht.
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Auch in der Zwangsverwaltung und der Insolvenzverwaltung, insbesondere von Bauträger-Wohnungen, haben wir jahrelange Erfahrungen und wahren die Interessen der von uns verwalteten Eigentümergemeinschaften.