Eigentümerversammlung

Die Wohnungseigentümerversammlungen finden im zweiten Quartal nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (im Anschluss an die Belegprüfung) statt.

Tagesordnung, Termin und Versammlungsort werden mit dem Verwaltungsbeirat abgestimmt. Die Versammlungen werden in der Nähe der zu betreuenden Häuser abgehalten, damit die Wege für die im Haus wohnenden Eigentümer nicht zu weit sind.

Die Eigentümerversammlungen werden immer durch den zuständigen Verwalter abgehalten.